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SPENDE

Jugendordnung

Jugendordnung

  1. Name und Sitz der Jugendorganisation „IG- Jugend“ Jugendorganisation in der „Initiativgruppe- Interkulturelle Begegnung und Bildung e.V.“ mit eigener Jugendordnung und eigenen Organen, Sitz in München.

     

  2. Zweck und Aufgaben:

     

    Die IG-Jugend setzt sich für die Chancengleichheit aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen in allen Lebensbereichen ein.  Sie leistet einen Beitrag zur gesellschaftlichen und politischen Gleichberechtigung von jungen Menschen, die vornehmlich migrantische Biografien haben und im Großraum München leben.  

     

    Diese Zielsetzung versucht die IG-Jugend umzusetzen durch:

     

  • Begegnung und Austausch von jungen Menschen mit und ohne migrantischen Biografien

  • Engagement für ein demokratisches und inklusives gesellschaftliches Miteinander

  • Die IG-Jugend duldet keine Formen von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts (Sexismus), der geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung (Heterosexismus), der Herkunft, zugeschriebenen Kultur und Religion und Hautfarbe (Rassismus und Antisemitismus), der körperlichen Verfasstheit (Ableismus), des sozialen Hintergrundes (Klassismus) und duldet keine Form von Nationalismus.

  • Aktiven Einsatz für die Gleichberechtigung von Geschlechtern

  • Aktivitäten, die zur Chancengleichheit in schulischer und beruflicher

    Bildung beitragen

  • Vielfältige Veranstaltungen auf kulturellem, sozialem, sportlichem und politischem Gebiet

  • Zusammenarbeit mit Vereinen und Gruppen, die die gleichen Ziele verfolgen.

     

  1. Mitgliedschaft

     

    1. In der IG- Jugend kann Mitglied sein, wer nicht jünger als 14 und älter als 27 Jahre ist

    2. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

    3. Die Mitgliedschaft erfolgt durch Abgabe des ausgefüllten Mitgliedsantrages.

    4. Die Mitgliedschaft endet bei Erreichen der Altersgrenze und kann sonst schriftlich gekündigt werden.  Bei Verstoß gegen die Ziele des IG-Jugendverbandes kann ein Ausschluss erfolgen.

    5. Jedes IG-Jugendmitglied ist verpflichtet aktiv mitzuwirken.

       

  2. Organe der IG-Jugend

     

    1. Mitgliederversammlung

    2. Vorstand des IG-Jugendverbandes

       

  3. Mitgliederversammlung

     

    1. Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder eingeladen.

    2. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Die Einladung erfolgt

      15 Tage vor Versammlungstermin durch die Jugendleitung in Textform.

    3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% anwesend sind.

    4. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:

  • die Feststellung der inhaltlichen Arbeit

  • die Entgegennahme des Berichts des Jugendvorstandes und die Entlastung des Jugendvorstandes

  • die Wahl des neuen Vorstandes

  • die Änderung der Satzung

    1. Fordert mindestens 10% der Mitglieder der IG- Jugend die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, so muss der Jugendvorstand innerhalb von 30 Tagen  diese Jugendgruppenvollversammlung durchführen.

       

       

       

  1. Vorstand

     

    1. Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern

    2. Zwei dieser Mitglieder sind Kassenprüfer*innen

    3. Alle Mitglieder werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Rahmen der Mitgliederversammlung gewählt.

    4. Der Vorstand wird für die Dauer eines Jahres gewählt.

    5. Für das aktive Wahlrecht gibt es eine Altersbegrenzung von 14 Jahren, für das passive Wahlrecht ab 16 Jahren.

    6. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:

  • Die Ausführungen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

  • Die aktive Gestaltung der IG-Jugend

  • Die termingerechte Einladung der Mitgliederversammlung mit einer darin angegebenen Tagesordnung

  • Die Aufgabenverteilung zu Beginn der Amtszeit unter den Mitgliedern des Vorstandes

  • Die Protokollierung der Beschlüsse

  • Die Teilnahme an öffentlichen Vereinsratssitzungen und Mitgliederversammlungen der InitiativGruppe e.V.

  • Die Vertretung der Jugendorganisation nach innen und außen

  • die Beschlussfassung über die Verwendung der finanziellen Mittel der Jugendorganisation

     

    1. Der Vorstand fasst Beschlüsse, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zustimmen.

    2. Der Vorstand soll zu einvernehmenden Lösungen kommen. Sollte dieses nicht möglich sein und sich eine Stimmengleichheit ergeben, gilt der Antrag als abgelehnt.

    3. Die Vorstandssitzungen sind offen für alle Mitglieder. Die Anwesenden haben Rederecht, sind hingegen nicht stimmberechtigt.

       

  1. Finanzen

     

    1. Die finanziellen Mittel der I.G.- Jugend dürfen nur für die in dieser Jugendordnung festgelegten Aufgaben verwendet werden.

    2. Die finanziellen Mittel müssen achtgerecht, zweckentsprechend und sparsam verwendet werden.

    3. Die Kassenführung übernehmen die zwei Kassenführer*innen. Diese erstatten einmal im Jahr bei der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht.

    4. Die IG- Jugend finanziert sich aus Spenden, Zuschüssen und sonstigen Einnahmen.

       

  2. Änderungen der Satzung

     

    1. Änderungen der Satzung bedürfen grundsätzlich einer 2/3 Mehrheit bei Anwesenheit von mind 20% der Stimmberechtigten.

    2. Änderungen der Satzung müssen im Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung angekündigt sein.

       

  3. Auflösung der IG- Jugend

     

    1. Für die Auflösung der IG- Jugend ist eine 2/3 Mehrheit bei Anwesenheit von mind 20% der Stimmberechtigten.

    2. Bei Auflösung der IG- Jugend geht das vorhandene Inventar und der gesamte Kontostand in den Besitz der Initiativgruppe e.V. für den Zweck der Jugendarbeit über.

       

       

      Beschlossen von der IG- Jugend- Mitgliederversammlung am 06.03.2020